Privatsphäreschutz durch anwaltlichen Impressumservice

Sie wünschen ein Impressum, das Ihre Privatsphäre schützt?

Dann habe ich eine Idee für Sie.

Meine Kanzlei wird für Sie zustellungsbevollmächtigt.

RA Matutis

Dann können Zustellungen und Briefe wirksam zugestellt werden und Sie müssen dennoch nicht Ihre Privatanschrift veröffentlichen.

Ihr Impressum sieht dann u.a. folgendermaßen aus:

Ihr-Vorname Ihr-Nachname
c/o RA Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdam
Ihre E-Mail-Adresse
Ihre Telefonnummer

Der Weg dahin ist ganz einfach:

1. Sie füllen untenstehendes Anfrageformular aus und erhalten dann von uns per E-Mail unser Angebot, die erforderliche anwaltliche Zustellungsvollmacht sowie Zahlungsangaben zur ersten Jahresgebühr von 142,80 EUR (= 120 EUR zzgl. 19% USt.).

2. Soweit Sie unsere Dienstleistung wünschen, senden Sie uns die anwaltliche Zustellbevollmächtigung, versehen mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Unterschrift, zurück (eingescannt wäre ausreichend, gefaxt, postalisch oder persönlich geht aber natürlich auch), teilen uns Ihren vollständigen Namen sowie Ihre echte Postanschrift per E-Mail mit und überweisen die Jahresgebühr. Keine Angst, die echte Anschrift behalten wir für uns, diese wird nicht an Dritte mitgeteilt, soweit wir nicht von Amts wegen hierzu aufgefordert werden.

3. Sie pflegen dann unsere Zustellanschrift in das Impressum Ihres Accounts bzw. Ihrer Website ein und teilen uns kurz per E-Mail mit Link hierzu mit, sobald dies geschehen ist, damit wir wissen, wo unsere Zustellanschrift überall verwendet wird.

4. Dann nehmen wir als Ihre zustellbevollmächtigte Anwaltskanzlei die an diese Anschrift gesandte Post entgegen. Hierbei öffnen wir selbstverständlich die Post, da diese ja nun an dem Tag, an dem wir diese empfangen als zugestellt gilt. Und Sie erhalten dann die Post von uns eingescannt an Ihre Anschrift gesandt. Hierbei gelten die untenstehenden weiteren Eckdaten, falls Sie die Post nicht nur eingescannt erhalten wollen.

5. Nach einem Jahr können wir dann die Zusammenarbeit fortsetzen oder beenden. Dies geht ganz einfach, wir senden Ihnen vor Ablauf des Jahres die Rechnung für das nächste Jahr, wenn Sie diese Rechnung zu dem dort genannten Termin ausgleichen, verlängert sich unsere Zusammenarbeit um ein weiteres Jahr; wenn nicht, dann hört sie einfach nach diesem Jahr auf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Also komplett unkompliziert, oder?

Lassen Sie uns mit dem Schutz Ihrer Privatsphäre starten.


    Die personenbezogenen Daten werden nur genutzt um Ihre Anfrage zu beantworten. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Die weiteren Eckdaten:

    In dem Jahresbetrag sind alle unkompliziert einscannbaren Schreiben (Briefe und Postkarten) enthalten, die wir an Sie per E-Mail weiterleiten. Für jeden Brief oder jedes Schriftstück, welches Sie im Original von uns weitergeleitet wünschen, berechnen wir eine Aufwandspauschale von 2 EUR (zzgl. 19% USt., also 2,38 EUR). Sollten  gar Warensendungen, Zeitschriften, Päckchen oder Pakete bei uns für Sie eintreffen, die wir weiterleiten müssen, beträgt die Aufwandspauschale bei uns 5 EUR (zzgl. 19% USt., also 5,95 EUR).

    Zusätzlich zu der Aufwandspauschale kommt dann noch das eigentliche Porto für die Zusendung zu Ihnen, welches direkt von Ihnen zu tragen ist (z.B. durch „Onlinefrankierungen“ bzw. „Abholaufträge“ direkt von Ihnen gegenüber dem Postdienstleister bzw. bei Briefen werden diese von uns ausgelegt und Ihnen mit der Aufwandspauschale gesondert berechnet).

    Wenn Sie statt der Zusendung die Vernichtung von entsprechenden Sendungen (Pakete, Päckchen, Warensendungen oder auch Schriftstücken) wünschen, so werden wir dies für Sie ohne gesonderte Berechnung datenschutzkonform durchführen.

    Denn es ist nicht Sinn und Zweck unserer Zustellbevollmächtigung hier eine Post- und Paketverteilstation zu sein und es ist nicht unser Interesse, mit Postabwicklung Geld zu verdienen. Sondern wir wollen nur helfen sicherzustellen, dass wichtige Schriftstücke Sie erreichen, aber Spammer und Stalker auf Distanz bleiben. Daher gehen wir davon aus, dass Sie keine Post an diese Anschrift senden lassen, sondern lediglich einen Schutzwall wünschen. Daher empfehlen wir ausdrücklich nicht, dass Sie die Anschrift von sich aus Dritten mitteilen. Nutzen Sie diese lediglich, um sich gegen x-beliebige Dritte zu schützen.

    Die Abrechnung dieser Aufwandspauschale erfolgt immer nach Ablauf eines Monats, bzw. wenn es nur geringe Summen wären, entsprechend später.