FAQ zum Impressumservice

Fragen und Antworten rund um den anwaltlichen Privatsphäreschutz

Für wen ist der Impressumservice gedacht?

Der anwaltliche Impressumservice ist vor allem für Journalisten / Journalistinnen, Blogger / Bloggerinnen, Coaches / Coachinnen (ist dies wirklich der weibliche Plural von Coach?), Influencer / Influencerinnen, Autoren / Autorinnen, die auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift angeben müssen, aber aus unserer Sicht ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse zum Schutz der Privatanschrift haben.

Für wen ist der Impressumservice nicht?

Wir bieten unseren Impressumservice nur natürliche Personen an, also keiner Personengruppe wie z.B. Vereinen oder sonstigen Interessengemeinschaften. Und auch nicht juristischen Personen, wie z.B. GmbHs, AGs oder Unternehmergesellschaften.

Kann ich den Impressumservice nutzen, wenn ich Händler bin, also Waren versende?

Händler können unseren Service nicht nutzen, da es nicht unser Interesse ist ein Warenlager zu werden. Sobald auch nur das theoretische Risiko besteht, dass an die Anschrift Warenrücksendungen erfolgen könnten, scheidet unser Anschriftenservice aus. Daher bieten wir diesen Adressservice nur dann auch gegenüber Onlinehändlern an, wenn ausschließlich digitale Güter vertrieben werden, da diese ja nicht zurückgesendet werden können.

Wer braucht überhaupt ein Impressum?

Jeder der auch nur ansatzweise unternehmerisch im Internet unterwegs ist. Also schon Privatpersonen, wenn sie durch Werbebanner oder Affiliatelinks Geld verdienen (wollen) oder aber (auch ohne dass Geld fließt) offensichtlich wirtschaftliche Interessen eines Fremden fördern. Und natürlich alle, die nach den Landespressegesetzen durch redaktionelle Inhalte als Blogger / Bloggerin einer Impressumspflicht unterliegen.

Ein Impressum auch auf Instagram, TikTok, Twitter & Co.

Soweit Sie einer Impressumspflicht unterliegen (weil Sie im geschäftlichen Verkehr auftreten etc.), gilt dies nicht nur für Ihre Website, sondern auch für jeden von Ihnen entsprechend genutzten Social-Media-Account.

Also lautet die Antwort: JA

Welche Laufzeit/ Kündigungsfrist gibt es für den Impressumserivce?

Es ist immer ein Vertrag für ein Jahr. Er endet, ohne dass er gekündigt werden muss, nach dem Jahr. Also ganz unkompliziert.

Wenn Sie den Vertrag verlängern wollen, zahlen Sie einfach den Beitrag für das nächste Jahr und alles geht seinen Gang. Wenn Sie den Betrag nicht zahlen, dann ist der Vertrag einfach nach dem Jahr beendet.

Kostet jedes Jahr gleichviel, oder ist das Folgejahr teurer?

Egal ob das erste Jahr oder ein Folgejahr. Es kostet immer soviel, wie wenn Sie den Vertrag gerade neu abschließen. Neukunden werden somit nicht bevorzugt und Stammkunden auch nicht.

Eine automatische Preissteigerung bzw. Lockvogelangebote und Rabatte gibt es nicht. Ein Preis für alle. Fair, oder?

Ist das Impressum das gleiche wie die Anbieterkennzeichnung?

Keine Ahnung, welcher juristisch vorgebildete Mandante diese Frage gestellt hatte, aber gern beantworten wir diese. JA, der Begriff Impressum und Anbieterkennzeichnung sind zwei Synonyme für ein und dasselbe.

Was muss im Impressum stehen?

Ganz einfach:

  • Vorname und Nachname
  • Anschrift
  • E-Mail
  • Telefon Nummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer

Dann gibt es für Juristische Personen (z.B. GmbH), bei redaktionellen Inhalten und manchen Berufsgruppen (Anwalt, Arzt, Steuerberater etc.) noch zusätzliche Regelungen. Alles dazu und auch nochmal ausführlich alles übers Impressum ist hier zu finden. 

Kann nicht einfach ein Postfach angegeben werden?

Nein, die Anschrift muss „ladungsfähig“ sein. Es muss sich also um Ihre Privatanschrift oder Geschäftsanschrift handeln. Indem wir als Anwaltskanzlei zustellungsbevollmächtigt werden, sind wir berechtigt Ihre Post zu öffnen und jeder Brief der hier zugeht, gilt mit dem Zugang in unserer Kanzlei als Ihnen bereits zugegangen. Und wenn die Polizei hier vor der Tür stehen würde (was hoffentlich nie passiert, da Sie sich ja ordnungsgemäß verhalten), würden wir den Weg zu Ihnen weisen. Ein Postfach könnte dies nicht. Weder kann ein Postfach die Post lesen noch kann ein Postfach mit den Staatsbediensteten reden.

Was passiert mit meinem Buch oder E-Book, wenn ich den Impressumservice nicht mehr nutze?

Unsere Kanzleianschrift darf ausschließlich für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit als Ihre Zustellanschrift genutzt werden. Mit Vertragsende entfällt diese Berechtigung – mit unmittelbaren Konsequenzen für den weiteren Vertrieb Ihrer Werke.

Printbücher dürfen ab Vertragsende nicht mehr mit unserer Anschrift im Impressum verkauft oder anderweitig in Verkehr gebracht werden. Noch nicht verkaufte Lagerexemplare sind aus dem Handel zu nehmen und zu vernichten. Bereits verkaufte Exemplare sind selbstverständlich nicht betroffen.

Print-on-Demand ist unkomplizierter: Der Verkauf ist bis zur Aktualisierung der Druckvorlage zu pausieren. Sobald das Impressum geändert ist, kann der Vertrieb fortgesetzt werden.

E-Books sind unverzüglich aus dem Verkauf zu nehmen, das Impressum zu aktualisieren und erst dann erneut anzubieten. Da E-Books jederzeit aktualisiert werden können, ist dies in der Regel mit geringem Aufwand verbunden.

Nutzen Sie unseren Service so lange, wie Ihr Werk aktiv vertrieben wird – und im besten Fall noch viel länger! Wir freuen uns darauf, Sie langfristig zu begleiten. Und solange Sie das Buch mit unserer Anschrift im Impressum noch auf dem Markt anbieten, bleiben Sie uns auch erhalten 😉